Das Kleingedruckte |
Alle Rechte an MidiCond, einschließlich Idee, Realisierung und Bedienerhilfe, liegen beim Autor. Für die zahlreichen innovativen Funktionalitäten gilt das Urheberrecht, ihre Übertragung in andere Produkte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.
Es wird keinerlei Funktions- oder Unschädlichkeitszusage gegeben, auch nicht für die in der Bedienerhilfe oder in Werbetexten genannten Eigenschaften von MidiCond. Daher besteht kein Rechtsanspruch auf Fehlerkorrektur, Schadensersatz oder Support. Veränderungen oder Hinzufügungen an den Originaldateien sind nicht gestattet. All dies gilt gleichermaßen für Demo- und lizenzierte Versionen.
Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sollte irgendeine Vertragsklausel unwirksam sein, gilt sie als durch jeweils diejenige wirksame ersetzt, die ihr inhaltlich am nächsten kommt.
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Die Demoversion von MidiCond, obgleich kostenlos, unterliegt dem Urheberrecht. Sie darf nur zu Testzwecken dienen, insbesondere nicht für öffentliche Aufführungen oder dauerhafte Produktionen Verwendung finden, auch nicht mittelbar.
Das Programm hat gegenüber der Vollversion u.a. folgende Hemmnisse eingebaut:
- Wenn Sie eine (längere) MIDI-Datei öffnen, liest MidiCond nur den Anfang ein
- Optionen und andere Benutzungsdaten werden nicht auf Datenträger gespeichert oder davon gelesen, gelten also nur bis zum Ende der jeweiligen Sitzung
- Speichern des Dirigats ist nicht möglich
Die Programmdatei darf nicht weitergegeben werden, außer direkt nach dem Download an persönlich Bekannte ohne Internet-Verbindung. Verweisen Sie ansonsten auf diese Homepage. Bedenken Sie, dass jede ausführbare Datei, insbesondere bei nicht lückenlos bekannter Herkunftsgeschichte, mit „Trojanischen Pferden” („Trojanern”) verseucht sein kann! Es gehört zu den leichteren Hackerkünsten, gerade in Java-Dateien raffinierte Schadensfunktionen einzupflanzen, von denen das Opfer und sein Virenscanner eine ganze Weile lang nichts merkt!
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die auf der Seite System genannt sind? Haben Sie insbesondere Java 5 (= 1.5.0), oder höher, installiert (auf einem Computer, nicht unbedingt im Browser)? Dann dürfen Sie jetzt endlich
Es handelt sich um die nicht einmal ein halbes Megabyte umfassende Datei MidiCond_Demo.jar . Normalerweise können Sie sie per Doppelklick auf das Dateisymbol starten, oder Rechtsklick und Anwählen von „Öffnen mit Java” oder Ähnlichem. Wenn nicht, öffnen Sie eine Kommandozeile (= Eingabeaufforderung), wechseln Sie zum betreffenden Ordner und geben Sie dann
java -jar MidiCond_Demo.jar ein (bei Bedarf konsultieren Sie bitte Hilfetexte oder Kenner Ihres Betriebssystems). Alles Weitere erfahren Sie anschließend aus der MidiCond-Bedienerhilfe. Viel Erfolg und Spaß!
Lizenzbedingungen (Auszug) |
Die hier definierte Lizenz ist an eine natürliche Person gebunden, genannt Lizenznehmer. Die damit verbundenen Rechte gelten lebenslang und können nicht übertragen oder vererbt werden. (Abweichende Lizenzformen, etwa für Institutionen, bedürfen gesonderter Verträge.)
Die Lizenz bezieht sich nur auf die im Zusammenhang mit der Bezahlung faktisch empfangene MidiCond-Fassung. Daraus ableitbare Ansprüche können lediglich solche Eigenschaften betreffen, die von der Demofassung mit der gleichen Versionsnummer unter gleichen Bedingungen erfüllt wurden und die keinen Quantitätscharakter (z.B. Speicherplatz) haben.
Eine MidiCond-Vollversion darf nur in leiblicher Anwesenheit des Lizenznehmers bedient werden, entweder im selben Raum oder im Freien in Hörweite. Zudem dürfen nicht mehr als drei lauffähige Dateiexemplare gleichzeitig davon existieren, wobei Dateien, die als Updates auf die gleiche Lizenz bestellt wurden, mitzählen.
Wer eine Lizenz erwirbt, verpflichtet sich damit zu bestmöglicher Vorsorge, dass niemand anderes die zugehörigen Programmdateien erhält, auch nicht teilweise und/oder transformiert.
Das Absenden der Bestelldaten bewirkt eine Vertragszusage, für die kein Widerrufsrecht besteht (§ 312d(4)1+2 BGB). Wenn allerdings die Bestellung abgewiesen wird, ist der Vertrag hinfällig, etwaige Zahlungen werden dann zurück überwiesen.
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Um die Einschränkungen der Demoversion zu überwinden, müssen Sie eine Lizenz erwerben. Die Bestellung ist ausschließlich auf folgende Weise möglich:
- Laden Sie die Demoversion herunter und bringen Sie diese zum Laufen. Testen Sie im eigenen Interesse alles, was Ihnen wichtig ist.
- Lesen Sie unter Aktuelles den momentan gültigen Preis, sowie weitere Anleitungen und Bedingungen.
- Lesen Sie unbedingt in der Bedienerhilfe Ihrer Demofassung die einschlägigen Anweisungen (sowie die kompletten Lizenzbedingungen). Überweisen Sie das Geld demgemäß auf das angegebene Konto.
- Möglichst zeitnah schicken Sie Ihre Bestellung per E-Mail ab, wobei Sie das Formular aus der MidiCond-Demofassung (Menüpunkt) verwenden müssen, die auch die Verschlüsselung besorgt.
- Nachdem Bestellung und Bezahlung eingegangen sind, erhalten Sie, ebenfalls per E-Mail, eine komplette Programmdatei namens
MidiCond_Setup.jar (ca. 0,5 MB), die für Sie persönlich hergestellt wurde und in die Ihre Lizenzdaten eingearbeitet sind.
Die Demofassung „freizuschalten” ist weder nötig noch möglich, sie hat mit dem Bestellakt ihre Rolle ausgespielt.
Umfangreiche Vorkehrungen zum Datenschutz und zur Vertrauensbildung sind in der Bedienerhilfe erläutert.
Von Zeit zu Zeit kommt eine neue Version von MidiCond heraus, auch zur Fehlerbeseitigung. Die Bedingungen können sich dann ändern. Einige Updates werden kostenlos oder stark vergünstigt denjenigen angeboten, die sich als lizenziert ausweisen. Darauf gibt es aber keinerlei Anspruch. Eine Lizenz, bei der der Verdacht besteht, dass die Programmdatei nicht geheim gehalten wurde (insbesondere wenn mehrere Bestellungen darauf eintreffen oder die Datei bei Unberechtigten gesichtet wurde, womöglich abgewandelt), wird vom Update ausgeschlossen, auch ohne justiziable Begründung! Rechtliche Schritte gegen Vertragsverletzer kommen zusätzlich in Betracht.
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