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MidiCond    ...möge die Musik mit Ihnen sein...

Was ist MidiCond? Features System Demo, Lizenz Aktuelles

Demoversion

Das Kleingedruckte

Alle Rechte an MidiCond, einschließlich Idee, Realisierung und Bedienerhilfe, liegen beim Autor. Für die zahlreichen innovativen Funktionalitäten gilt das Urheberrecht, ihre Übertragung in andere Produkte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.

Es wird keinerlei Funktions- oder Unschäd­lich­keits­zusage gegeben, auch nicht für die in der Bediener­hilfe oder in Werbe­texten genann­ten Eigen­schaf­ten von MidiCond. Daher besteht kein Rechts­anspruch auf Fehler­korrektur, Schadens­ersatz oder Support. Ver­ände­rungen oder Hinzu­fügungen an den Ori­ginal­dateien sind nicht gestat­tet. All dies gilt gleicher­maßen für Demo- und lizen­zierte Versionen.

Gerichts­stand ist Mann­heim, Deutsch­land, sofern nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sollte irgend­eine Ver­trags­klau­sel un­wirk­sam sein, gilt sie als durch jeweils die­jenige wirk­same ersetzt, die ihr inhalt­lich am nächsten kommt.

Die Demoversion von MidiCond, ob­gleich kosten­los, unter­liegt dem Urheber­recht. Sie darf nur zu Test­zwecken dienen, insbesondere nicht für öffent­liche Auf­führungen oder dauer­hafte Pro­duktionen Ver­wendung finden, auch nicht mittelbar. Das Programm hat gegen­über der Voll­version u.a. folgende Hemm­nisse ein­gebaut:

  • Wenn Sie eine (längere) MIDI-Datei öffnen, liest MidiCond nur den Anfang ein
  • Optionen und andere Benutzungs­daten werden nicht auf Daten­träger ge­spei­chert oder davon gelesen, gelten also nur bis zum Ende der je­weiligen Sitzung
  • Speichern des Dirigats ist nicht möglich
Die Programmdatei darf nicht weiter­gegeben werden, außer direkt nach dem Down­load an persön­lich Bekannte ohne Internet-Verbin­dung. Ver­weisen Sie ansonsten auf diese Home­page. Bedenken Sie, dass jede ausführ­bare Datei, insbeson­dere bei nicht lücken­los be­kannter Her­kunfts­geschichte, mit „Trojani­schen Pferden” („Trojanern”) verseucht sein kann! Es gehört zu den leichteren Hacker­künsten, gerade in Java-Dateien raffi­nierte Schadens­funktionen ein­zu­pflanzen, von denen das Opfer und sein Viren­scanner eine ganze Weile lang nichts merkt!

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die auf der Seite System genannt sind? Haben Sie insbesondere Java 5 (= 1.5.0), oder höher, installiert (auf einem Computer, nicht unbedingt im Browser)? Dann dürfen Sie jetzt endlich

hier klicken, um die Demoversion von MidiCond herunterzuladen!

Es handelt sich um die nicht einmal ein halbes Megabyte umfassende Datei MidiCond_Demo.jar. Normalerweise können Sie sie per Doppelklick auf das Dateisymbol starten, oder Rechtsklick und Anwählen von „Öffnen mit Java” oder Ähnlichem. Wenn nicht, öffnen Sie eine Kommandozeile (= Eingabeaufforderung), wechseln Sie zum betreffenden Ordner und geben Sie dann

java -jar MidiCond_Demo.jar

ein (bei Bedarf konsultieren Sie bitte Hilfetexte oder Kenner Ihres Betriebssystems). Alles Weitere erfahren Sie anschließend aus der MidiCond-Bedienerhilfe. Viel Erfolg und Spaß!

Lizenz

Lizenzbedingungen (Auszug)

Die hier definierte Lizenz ist an eine natür­liche Person gebun­den, genannt Lizenz­nehmer. Die damit ver­bun­denen Rechte gelten lebens­lang und können nicht über­tragen oder ver­erbt werden. (Abwei­chende Lizenz­formen, etwa für Insti­tu­tionen, bedürfen geson­derter Verträge.)

Die Lizenz bezieht sich nur auf die im Zusam­men­hang mit der Bezah­lung faktisch emp­fangene MidiCond-Fas­sung. Daraus ableit­bare Ansprüche können ledig­lich solche Eigen­schaften betref­fen, die von der Demo­fassung mit der glei­chen Versions­nummer unter gleichen Bedingungen erfüllt wurden und die keinen Quanti­täts­cha­rakter (z.B. Spei­cher­platz) haben.

Eine MidiCond-Voll­version darf nur in leib­licher Anwesen­heit des Lizenz­nehmers be­dient werden, ent­weder im selben Raum oder im Freien in Hör­weite. Zudem dürfen nicht mehr als drei lauffähige Datei­exemplare gleich­zeitig davon exis­tieren, wobei Dateien, die als Updates auf die gleiche Lizenz be­stellt wurden, mit­zählen.

Wer eine Lizenz erwirbt, ver­pflich­tet sich damit zu best­mögli­cher Vor­sorge, dass niemand anderes die zuge­hörigen Programm­dateien erhält, auch nicht teil­weise und/oder trans­formiert.

Das Absenden der Bestell­daten bewirkt eine Vertrags­zusage, für die kein Wider­rufs­recht besteht (§ 312d(4)1+2 BGB). Wenn aller­dings die Bestel­lung abge­wiesen wird, ist der Vertrag hin­fällig, etwaige Zahlungen werden dann zurück über­wiesen.

Um die Einschränkungen der Demo­version zu über­winden, müssen Sie eine Lizenz erwerben. Die Bestellung ist ausschließlich auf folgende Weise möglich:

  • Laden Sie die Demo­version herunter und bringen Sie diese zum Laufen. Testen Sie im eigenen Interesse alles, was Ihnen wichtig ist.
  • Lesen Sie unter Aktuelles den momentan gültigen Preis, sowie weitere Anleitungen und Bedingungen.
  • Lesen Sie unbedingt in der Bediener­hilfe Ihrer Demo­fassung die ein­schlä­gigen An­weisungen (sowie die kom­pletten Lizenz­bedingungen). Über­weisen Sie das Geld dem­gemäß auf das angegebene Konto.
  • Möglichst zeitnah schicken Sie Ihre Bestellung per E-Mail ab, wobei Sie das Formular aus der MidiCond-Demo­fassung (Menüpunkt) verwenden müssen, die auch die Verschlüs­selung besorgt.
  • Nachdem Bestellung und Bezahlung eingegangen sind, erhalten Sie, ebenfalls per E-Mail, eine komplette Programm­datei namens MidiCond_Setup.jar (ca. 0,5 MB), die für Sie persön­lich hergestellt wurde und in die Ihre Lizenz­daten einge­arbeitet sind.

Die Demofassung „frei­zu­schalten” ist weder nötig noch möglich, sie hat mit dem Bestell­akt ihre Rolle ausgespielt.

Umfangreiche Vorkehrungen zum Daten­schutz und zur Vertrauens­bildung sind in der Bediener­hilfe erläutert.

Updates

Von Zeit zu Zeit kommt eine neue Version von MidiCond heraus, auch zur Fehlerbeseitigung. Die Bedingungen können sich dann ändern. Einige Updates werden kostenlos oder stark vergünstigt denjenigen angeboten, die sich als lizenziert ausweisen. Darauf gibt es aber keinerlei Anspruch. Eine Lizenz, bei der der Verdacht besteht, dass die Programmdatei nicht geheim gehalten wurde (insbesondere wenn mehrere Bestellungen darauf eintreffen oder die Datei bei Unberechtigten gesichtet wurde, womöglich abgewandelt), wird vom Update ausgeschlossen, auch ohne justiziable Begründung! Rechtliche Schritte gegen Vertragsverletzer kommen zusätzlich in Betracht.

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